Kostenerstattungsverfahren
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht, eine Psychotherapie bei Therapeuten ohne Kassenzulassung (wie mir) in Anspruch zu nehmen und die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten zu lassen, wenn Sie keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten finden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass eine zumutbare Therapie nicht zeitnah verfügbar ist.
Anleitung in fünf Schritten
1. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an:
Die Kostenerstattungen laufen überall ein bisschen anders ab. Ein klärendes Gespräch mit einem Sachbearbeiter hilft beinahe immer - nicht nur um Informationen zu erhalten, sondern auch, um Unterstützung zu bekommen.
2. Vordruck Ausdrucken: Drucken Sie diesen Vordruck aus, um Ihrer Krankenkasse zu zeigen, dass Sie keinen Therapieplatz in der regulären Versorgung bekommen und deswegen Kostenerstattung (pdf) beantragen. Eine Vorlage für das Anschreiben finden Sie hier (.doc).
3. Therapeutensuche: Besuchen Sie die Webseite therapie.de/therapeutensuche. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und wählen Sie unter "Abrechnung" die Option "GKV: Kassenzulassung".
4. Kontaktaufnahme: Rufen Sie die gelisteten Psychotherapeuten an. Notieren Sie Absagen auf dem Vordruck (mindestens fünf). Sollte eine Psychotherapeutische Sprechstunde angeboten werden, beachten Sie: Dies ist ein notwendiger Termin zur Einschätzung des Therapiebedarfs, aber noch nicht die Zusage für einen Therapieplatz. Nehmen Sie den Termin wahr, bitten Sie um das Formular PTV-11 und eine Empfehlung für eine zeitnahe(!) Psychotherapie. Das Wort “zeitnah” ist wichtig, damit Sie nicht mit einer Warteliste abgespeist werden können.
5. Antrag stellen: Reichen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung mit den beiden Dokumenten aus Schritt 1 ein. Fügen Sie das Formular PTV-11 und die Unterlagen des gewünschten Psychotherapeuten dem Antrag bei.